Pferderecht

Pferderecht ist kein Rechtsgebiet im eigentlichen Sinn. Im Grunde genommen gibt es das „Pferderecht“ nicht.

Pferderecht erstreckt sich über viele Bereiche vor allem des Zivil- aber auch des öffentlichen Rechts. Es geht vom Vertragsrecht über Schadensersatzrecht bis hin zum Tierschutzrecht.

Und doch exisiert der Begriff des „Pferderechts“ in Pferdekreisen und dies auch nicht zu Unrecht. Im Gesetz wird das Pferd als Sache behandelt, wie ein Auto oder eine Waschmaschine, was aber dem komplexen Thema Pferd nicht gerecht wird.

Der Bereich des Pferderechts umfasst viele Besonderheiten, die auch besondere Kenntnisse und Erfahrungen des Rechtsanwaltes erfordern.

Unter den Begriff des „Pferderechts“ fallen insbesondere: